Delegierte der Landesversammlung wählen ihren Vorstand

Ein weiterer wichtiger Schritt zur Konstituierung der Gremien des Landesseniorenrats steht an: Die Delegierten der Landesversammlung wählen auf Ebene der Regierungsbezirke die Vorstandsmitglieder der Landesversammlung. Die Briefwahlen des zentralen Organs sollen bis Mitte Dezember 2023 ausgezählt sein.

Die Delegierten der Landesversammlung waren bereits im September/Oktober 2023 von den Mitgliedern des bayerischen Landesseniorenrats in Briefwahlen auf Ebene der Landkreise/kreisfreien Städte bestimmt worden. 182 Delegierte werden künftig seniorenspezifische Interessen auch auf Landesebene in der Landesversammlung voranbringen. Die Wahl der verschiedenen Gremien ist im neuen Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz vorgesehen.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) hatte die Landkreise und Gemeinden nach Inkrafttreten des Seniorenmitwirkungsgesetzes darum gebeten, dem StMAS ihre Seniorenvertretung zu benennen, damit diese in einem zweiten Schritt vom StMAS dazu aufgerufen werden konnten, aus ihrer Mitte Mitglieder für den Landesseniorenrats zu benennen. Eine Mitgliederbenennung ist weiterhin möglich (zur Mitgliederbenennung).  Sämtliche Informationen zum Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetz, den verschiedenen Gremien und den zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie auf dieser neu gestalteten Internetseite.

Viel Spaß beim Stöbern und Entdecken!