Auf der zweiten Stizung der Landesversammlung am 30.04.2025 wurden Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen. 

Mit Ausnahme der gewünschten Änderung in § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung (v.a. Erweiterung der Anzahl der Mitglieder in den Bezirksausschüssen) hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 02.07.2025 sein Einvernehmen erteilt. Bei § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung verbleibt es bei der bisherigen Regelung.

Die aktuelle Geschäftsordnung finden Sie hier.