Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) hat nach Art. 9 BaySenG dem Landtag drei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes (01.04.2023) über seine Umsetzung zu berichten. Damit das StMAS auch über die Arbeit des Landesseniorenrats Bayern, die gesammelten Erfahrungen und notwendigen Verbesserungen im BaySenG Kenntnis hat, hat der Landesseniorenrat Bayern einen Zwischenätigkeitsbericht erstellt, beschlossen und dem StMAS am 29.01.2026 übermittelt.

Hier finden Sie den Zwischentätitgkeitsbericht des LSR

Den Zwischenätigkeitsbericht finden Sie auch unter Stellungnahmen.