Art. 2 Abs. 1 S. 1 des BaySenG bestimmt, dass die Mitgliedschaft im Landesseniorenrat endet, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Seniorenvertretung "seiner" Gemeinde oder "seiner" Landkreises ausscheidet.
Bedauerlicherweise wurde Herr Klein bei der Neubesetzung des Seniorenbeirats der Stadt Weiden nicht berücksichtigt und scheidet daher aus dem LSR - insbesondere aus dem Vorstand sowie aus dem Sprecherduo - aus.
