Art. 2 Abs. 1 S. 1 des BaySenG bestimmt, dass die Mitgliedschaft im Landesseniorenrat endet, wenn eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Seniorenvertretung "ihrer" Gemeinde oder "ihres" Landkreises ausscheidet.
Bedauerlicherweise ist Frau Schmitt-Luginger nicht mehr im Seniorenbeirats der Gemeinde Gilching und scheidet daher aus dem LSR - insbesondere aus dem Vorstand - aus.
