Delegierte haben Vorstand und Stellvertreter gewählt

Die 182 Delegierten der Landesversammlung haben den achtköpfigen Vorstand und acht Stellvertreter gewählt. Gemäß Art. 4 Abs. 2 Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz (BaySenG) wählten die Delegierten aus einem Regierungsbezirk aus ihrer Mitte:

  • für den Regierungsbezirk Oberbayern zwei Vorstandsmitglieder und zwei stellvertretende Vorstandsmitglieder sowie
  • für die übrigen Regierungsbezirke jeweils ein Vorstandsmitglied und ein stellvertretendes Vorstandsmitglied.

Die aus den Briefwahlen hervorgegangenen Wahlsieger sind:

Vorstandsmitglieder

Stellvertretende Vorstandsmitglieder