Weiterhin Mitglieder für den Landesseniorenrat gesucht!

Der Landesseniorenrat besteht aus den Vertreterinnen/Vertretern der Seniorenvertretungen der bayerischen Gemeinden und Landkreise.

Mit Art. 1 des Seniorenmitwirkungsgesetzes ist jede Gemeinde angehalten, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten. Der Begriff der „Seniorenvertretung“ wird dabei bewusst nicht definiert, damit die bereits gewachsenen, wertvollen Strukturen erhalten bleiben können.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) bat die Landkreise und Gemeinden nach Inkrafttreten des Seniorenmitwirkungsgesetzes darum, dem StMAS ihre Seniorenvertretung zu benennen, damit diese in einem zweiten Schritt vom StMAS dazu aufgerufen werden konnten, aus ihrer Mitte Mitglieder für den Landesseniorenrat zu benennen.

Besteht eine Seniorenvertretung sowohl aus ehrenamtlich Tätigen als auch aus hauptamtlich Tätigen und/oder sowohl aus von den Gemeindebürgerinnen und -bürgern gewählten als auch aus von der Gemeinde berufenen Personen, sollten bei der Benennung gewählte vor berufenen und ehrenamtlich Tätige vor hauptamtlich Tätigen Vorrang haben.

Vertreterinnen/Vertreter einer Seniorenvertretung können weiterhin über ein Online-Formular als Mitglieder des Landesseniorenrats benannt werden.

Zur Mitgliederbenennung

Landesversammlung als handelndes Organ des Landesseniorenrats

Die bis zu einem Stichtag (25.08.23) benannten Mitglieder des Landesseniorenrats haben zwischenzeitlich die Delegierten der ersten Landesversammlung des Landesseniorenrats gewählt. Die Landesversammlung ist das Organ des Landesseniorenrats und besteht aus den Delegierten und einem Vorstand.

Während das „einfache“ Mitglied des Landesseniorenrats sich ganz auf die Arbeit in der Kommune vor Ort konzentrieren kann, setzt sich eine Delegierte/ein Delegierter in der Landesversammlung auch mit übergeordneten seniorenpolitischen Fragen auseinander. Die Landesversammlung kann vorberatende oder beschließende Ausschüsse bilden. Diesen Ausschüssen können neben den Delegierten auch „einfache“ Mitglieder des Landesseniorenrats angehören. Die Wahlen der Delegierten fanden auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte statt.

Zur Liste der gewählten Delegierten aus den Landkreisen und kreisfreien Städten

Letzter Schritt: Wahl des Vorstands

Aus ihrer Mitte wählten die Delegierten einen achtköpfigen Vorstand und einen achtköpfigen stellvertretenden Vorstand. Die Wahlen des Vorstands und des stellvertretenden Vorstands fanden auf Ebene der Regierungsbezirke statt. Wie die Wahl der Delegierten wurde auch die Wahl des Vorstands als Briefwahl von der neu gegründeten Geschäftsstelle des Landesseniorenrats organisiert. Die in den Regierungsbezirken zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten stellten sich für beide Wahlen den Delegierten auf dieser Internetseitevor.

Hier finden Sie die gewählten Vorstandsmitglieder und stellvertretenden Vorstandsmitglieder.

Die Geschäftsordnung des Landesseniorenrats finden Sie hier.

Grafik Aufbau Landesseniorenrat (Landesseniorenrat - Landesversammlung - Vorstand)