Neues Gesetz stärkt die Einbeziehung älterer Menschen

Die Zahl der Menschen über 65 Jahre wird in Bayern von rund 2,72 Mio. im Jahr 2020 auf insgesamt rund 3,49 Mio. im Jahr 2040 ansteigen. Weil die Einbeziehung älterer Menschen in die bayerische Politik damit weiter an Bedeutung gewinnt, hat der Bayerische Landtag am 2. März 2023 das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz verabschiedet. Es ist zum 1. April 2023 in Kraft getreten.

Kernstück des Bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes ist die Einrichtung eines Landesseniorenrates

Das Bayerische Seniorenmitwirkungsgesetz sieht die Einrichtung eines Landesseniorenrates vor. Damit wird eine parteipolitisch neutrale, überkonfessionelle und organisierte Form der politischen Beteiligung älterer Menschen geschaffen.

Der Landesseniorenrat besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern der Seniorenvertretungen der bayerischen Gemeinden und Landkreise, wobei je Gemeinden und Landkreis bis zu drei Vertrete benannt werden können (= Mitglieder des Landesseniorenrats).

Vertreterinnen/Vertreter einer Seniorenvertretung können weiterhin über ein Online-Formular als Mitglieder des Landesseniorenrats benannt werden.

Aus ihrem Kreis wählen die Mitglieder des Landesseniorenrats innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Gemeinde die Delegierten der Landesversammlung des Landesseniorenrats. Dabei können je Landkreis und kreisfreier Gemeinde bis zu drei Delegierte gewählt werden.

Aus ihrer Mitte wählen die Delegierten einen achtköpfigen Vorstand und einen achtköpfigen stellvertretenden Vorstand. Die Wahlen des Vorstands und des stellvertretenden Vorstands finden auf Ebene der Regierungsbezirke statt.

Die politische Arbeit des Landesseniorenrates leistet die Landesversammlung, die sich aus Delegierten und einem Vorstand zusammensetzt.

Die Landesversammlung hat auf ihrer konstituierenden ersten Sitzung am 19.04.2024 die Einrichtung von beratenden Bezirks- und Fachausschüssen sowie eines beschließenden Hauptausschusses beschlossen. Näheres finden Sie unter Gremien.